Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CAD-Agentur Essen
Lehmann & Yilmaz GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der CAD-Agentur Essen Lehmann & Yilmaz GmbH und unseren Kunden.
- Kunden im Sinne dieser Geschäftsbeziehung sind ausschließlich Unternehmer.
- Andere, abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend für ein Angebot sind die vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie alle weiteren Vereinbarungen.
- Die Auftragserteilung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von fünf Werktagen durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung annehmen können.
§ 3 Leistungen der CAD-Agentur Essen Lehmann & Yilmaz GmbH
- Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Die Einhaltung unserer Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
- Verbindlich vereinbarte Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen beginnen mit dem Tag der Vereinbarung. Sollten Ausführungseinzelheiten zwischen uns und dem Kunden noch nicht geklärt sein, so beginnen Termine und Fristen erst nach deren Klärung.
- Änderung und Umplanungen des Kunden können zu Terminverschiebungen führen. Wir werden den Kunden in diesem Fall darüber nach Kenntnis und Einschätzung des Aufwandes der Änderung informieren.
- Wir verpflichten uns über alle Informationen, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsbeziehungen handelt, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Schweigepflicht entbindet.
- Sofern ein Mitarbeiter der CAD-Agentur Essen Lehmann & Yilmaz GmbH beim Kunden vor Ort eingesetzt wird und erkrankt, ist die CAD-Agentur Essen Lehmann & Yilmaz GmbH nicht verpflichtet diesen durch einen anderen Mitarbeiter zu ersetzen.
§ 4 Leistungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung unserer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt, uns alle Informationen erteilt und wir über alle Vorgänge und Umstände in Kenntnis gesetzt werden, welche für die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
- Auf unser Verlangen hin, hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit, der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
- Der Kunde verpflichtet sich weiter, uns eine Musterzeichnung vor Beginn der Arbeiten zu übergeben, aus der Inhaltsdichte und Qualität der zu erbringenden Leistungen hervorgehen. Sofern eine solche Musterzeichnung durch den Kunden nicht vorgelegt wird, erstellen wir eine solche, welche vom Kunden freizugeben ist.
- Der Kunde gewährleistet, dass die unter §4 (1) und §4 (3) genannten Vorlagen, Unterlagen und Zeichnungen frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, welche die Überlassung an uns einschränken oder ausschließen.
- Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Rechten und/oder Schutzrechten der unter §4 (1) und §4 (3) genannten Vorlagen, Unterlagen oder Zeichnungen geltend machen.
- Unsere Leistungen sind in der Regel durch die Berufshaftpflichtversicherung des Kunden mitversichert. Der Kunde verpflichtet sich, uns vor Vertragsschluss darüber zu informieren, wenn in der Berufshaftpflichtversicherung des Kunden unsere Leistungen nicht mitversichert sind.
§ 5 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Sowohl der Kunde, als auch wir verpflichten uns, alle vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen, sowie Pläne und Zeichnungen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Aufforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben. Abweichendes kann vereinbart werden.
§ 6 Abwerbung unserer Mitarbeiter
- Jegliche Abwerbung unserer Mitarbeiter ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht.
- Wir sind berechtigt vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 15.000,- Netto zu fordern.
- Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbungsmaßnahmen des Kunden oder in seinem Verantwortungsbereich handelnde Personen erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Kunden eintritt.
- Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
- Dieses Abwerbeverbot gilt während der Vertragslaufzeit und für weitere 12 Monate nach Beendigung des Vertrages.
- Der Kunde hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die Einstellung eines unserer Mitarbeiter nicht auf seine gezielte Abwerbung beruht.
§ 7 Aktive Bewerbung
- Eine aktive Bewerbung einer unserer Mitarbeiter beim Kunden darf nicht zu einer Einstellung desjenigen beim Kunden führen. Es gelten die Folgen des § 6.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
- Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
- Aus wichtigem Grund kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
- Kündigungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Die bis zu einer Kündigung erbrachten Leistungen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 9 Vergütung, Aufrechnung, Fälligkeit und Abtretung
- Es gelten die jeweils aktuellen Preise unserer jeweils geltenden Preisliste. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
- Andere Preise können vereinbart werden.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
- Wird der mit dem Kunden vereinbarte Leistungsumfang auf dessen Wunsch nach Abschluss des Vertrages erweitert, so wird die Zusatzleistung separat vergütet. Für diese Leistung gilt das Stundenhonorar zu der am Tage der Erbringung gültigen Preisliste, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Andere Preise können vereinbart werden.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 7 Tagen, falls nicht anders vereinbart, nach Zugang ohne Abzug fällig und zahl-bar.
- Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Einwendungen gegen Rechnungen sind uns binnen 7 Tagen nach Zugang beim Kunden schriftlich mitzuteilen.
- Sollte ein Projekt länger als einen Monat lang dauern, so sind wir berechtigt, unsere erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
- Bei im Ausland sitzenden Kunden behalten wir uns eine Vorschusszahlung in Höhe von 50% vor.
- Die Abtretung der dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte Bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren sowie das Eigentums- und Nutzungsrecht an den erstellten, Zeichnungen und Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden vor.
§ 11 Gewährleistung und Gefahrenübergang
- Die Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware, der Pläne, Zeichnungen oder erstellten Unterlagen beim Kunden.
- Per E-Mail übertragene Pläne, Zeichnungen oder erstellte Unterlagen gelten als abgeliefert, sobald sie dem Kunden elektronisch zugänglich sind. In diesem Moment geht auch das Risiko eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Beschädigung auf den Kunden über.
- Soweit Waren geliefert oder Planungen, Zeichnungen bzw. erstellte Unterlagen auf einem geeigneten Datenträger gespeichert und übermittelt werden, gelten diese mit dem Posteingang beim Kunden als abgeliefert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware oder der Pläne, Zeichnungen und erstellten Unterlagen gehen mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt bzw. Unternehmen auf den Kunden über.
- Der Kunde hat die empfangene Ware, Pläne, Zeichnungen oder erstellten Unterlagen unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, zu rügen und in den zur Verfügung gestellten Unterlagen mit einer Wolke und einer Anmerkung, welches Konzept, E-Mail, Telefonat nicht berücksichtigt worden ist, zu versehen. Der CAD-Agentur Essen Lehmann & Yilmaz GmbH muss ei-ne geeignete und umsetzbare Frist für das kostenlose Beheben des Mangels gewährt werden.