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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAD-Agentur
Lehmann
- Stand Januar 2008 -
1) Die Auftragsannahme begründet kein arbeitsrechtliches
Verhältnis zwischen den Mitarbeitern der CAD-Agentur Lehmann und
dem Kunden.
CAD-Agentur Lehmann ist Arbeitgeber und sichert die Einhaltung aller arbeits-,
steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften zu.
CAD-Agentur Lehmann hat das alleinige Direktionsrecht über ihre Mitarbeiter.
Wird ein Kundenbetrieb bestreikt, besteht für die Mitarbeiter keine
Verpflichtung zur Ausführung des Auftrages.
Das Abwerben von Mitarbeitern der CAD-Agentur Lehmann durch den Auftraggeber
ist ausgeschlossen.
2) Die berufliche Kompetenz jedes Mitarbeiters zur Ausführung
des jeweiligen Kundenauftrages wird von CAD-Agentur Lehmann getestet.
Daher darf er nur die seiner beruflichen Kompetenz entsprechenden Dienstleistungen
erbringen. Im Übrigen kann die CAD-Agentur Lehmann nur für die
Auswahl einstehen, dass ihre Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz
generell geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten
Anforderungen erbringen können. Eine weiter gehende Haftung besteht
nicht.
Reklamationen über die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tage ihrer
Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des
die Reklamation begründenden Umstandes, der CAD-Agentur Lehmann geltend
zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche.
Weiter gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche,
gegen die CAD-Agentur Lehmann sind ausgeschlossen.
Für die Kunden der CAD-Agentur Lehmann besteht eine Prüfpflicht.
Dies bedeutet alle von Mitarbeitern der CAD-Agentur Lehmann erstellten
Arbeiten sind eigenverantwortlich vom Auftraggeber zu prüfen. Die
CAD-Agentur Lehmann haftet nicht für Schäden die durch mangelnde
oder nicht Prüfung der Arbeiten entstehen.
Sollte dem Mitarbeiter der CAD-Agentur Lehmann Fehler beim umsetzen der
zur Verfügung gestellten Konzepte passieren, muss der Auftraggeber
der CAD-Agentur Lehmann die Möglichkeit geben diese Fehler innerhalb
einer angemessenen Frist selbst zu beheben. Für entstandene Kosten
die durch das Beheben von Fehlern durch den Auftraggeber selbst entstehen,
haftet die CAD-Agentur Lehmann nicht. Ist die CAD-Agentur Lehmann aufgrund
mangelnder Kapazitäten nicht in der Lage diese Fehler zu beheben,
können nach schriftlicher Zustimmung durch die CAD-Agentur Lehmann
diese Fehler durch den Auftraggeber behoben werden. Die CAD-Agentur Lehmann
kommt in diesem Fall lediglich für die Kosten auf, die ein Mitarbeiter
der CAD-Agentur Lehmann für denselben Zeitraum gekostet hätte.
Mit Rücksicht darauf, dass ihre Mitarbeiter in den Betriebsräumen
und Arbeitsstätten des Kunden unter dessen Weisung, Aufsicht und
Leistungskontrolle tätig werden, haftet die CAD-Agentur Lehmann gem.
den gesetzlichen Bestimmungen für die durch den Mitarbeiter entstandenen
Schäden, an den im Besitz des Kunden befindlichen Gegeständen.
3) Zwischen dem Auftraggeber und der CAD-Agentur Lehmann besteht
ein Dienstvertragliches Verhältnis. Ist von einem der Parteien ein
anderes Vertragsverhältnis, z.B. ein Werksvertrag gewünscht
ist zu diesem Zweck ein an die HOAI anlehnender Vertrag schriftlich zu
erstellen.
4) Die Stunden-Verrechnungssätze verstehen sich netto zuzüglich
Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Bei
Änderungen der Bezüge der Mitarbeiter erhöhen sich die
Verrechnungssätze der CAD-Agentur Lehmann entsprechend.
Der Kunde ist verpflichtet, einmal wöchentlich den Arbeitsnachweis
zu prüfen und abzuzeichnen, den der Mitarbeiter der CAD-Agentur Lehmann
ihm vorlegt. Andernfalls gilt der vom Mitarbeiter vorgelegte Arbeitsnachweis
als vom Kunden genehmigt.
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Abgabe von Stundennachweisen der Mitarbeiter
monatlich.
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Die Mitarbeiter
sind nicht befugt, Zahlungen entgegen zu nehmen.
5) Die Preise beinhalten sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten.
Grundlage für die Rechnungsstellung sind die vom Kunden unterzeichneten
Stundennachweise. Es gilt die Wochenarbeitszeit der CAD-Agentur Lehmann.
6) Falls einzelne Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung
eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger
Weise treffen.
7) Gerichtsstand ist Langenfeld.
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