Home
Firmenportrait
Dienstleistung
Vorteile
Referenzen
Jobs
Kontakt
Impressum
AGBs
   

AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAD-Agentur Lehmann
- Stand Januar 2008 -

1) Die Auftragsannahme begründet kein arbeitsrechtliches Verhältnis zwischen den Mitarbeitern der CAD-Agentur Lehmann und dem Kunden.
CAD-Agentur Lehmann ist Arbeitgeber und sichert die Einhaltung aller arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften zu.
CAD-Agentur Lehmann hat das alleinige Direktionsrecht über ihre Mitarbeiter.
Wird ein Kundenbetrieb bestreikt, besteht für die Mitarbeiter keine Verpflichtung zur Ausführung des Auftrages.
Das Abwerben von Mitarbeitern der CAD-Agentur Lehmann durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.


2) Die berufliche Kompetenz jedes Mitarbeiters zur Ausführung des jeweiligen Kundenauftrages wird von CAD-Agentur Lehmann getestet. Daher darf er nur die seiner beruflichen Kompetenz entsprechenden Dienstleistungen erbringen. Im Übrigen kann die CAD-Agentur Lehmann nur für die Auswahl einstehen, dass ihre Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz generell geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen können. Eine weiter gehende Haftung besteht nicht.

Reklamationen über die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tage ihrer Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begründenden Umstandes, der CAD-Agentur Lehmann geltend zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, gegen die CAD-Agentur Lehmann sind ausgeschlossen.

Für die Kunden der CAD-Agentur Lehmann besteht eine Prüfpflicht.
Dies bedeutet alle von Mitarbeitern der CAD-Agentur Lehmann erstellten Arbeiten sind eigenverantwortlich vom Auftraggeber zu prüfen. Die CAD-Agentur Lehmann haftet nicht für Schäden die durch mangelnde oder nicht Prüfung der Arbeiten entstehen.

Sollte dem Mitarbeiter der CAD-Agentur Lehmann Fehler beim umsetzen der zur Verfügung gestellten Konzepte passieren, muss der Auftraggeber der CAD-Agentur Lehmann die Möglichkeit geben diese Fehler innerhalb einer angemessenen Frist selbst zu beheben. Für entstandene Kosten die durch das Beheben von Fehlern durch den Auftraggeber selbst entstehen, haftet die CAD-Agentur Lehmann nicht. Ist die CAD-Agentur Lehmann aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in der Lage diese Fehler zu beheben, können nach schriftlicher Zustimmung durch die CAD-Agentur Lehmann diese Fehler durch den Auftraggeber behoben werden. Die CAD-Agentur Lehmann kommt in diesem Fall lediglich für die Kosten auf, die ein Mitarbeiter der CAD-Agentur Lehmann für denselben Zeitraum gekostet hätte.

Mit Rücksicht darauf, dass ihre Mitarbeiter in den Betriebsräumen und Arbeitsstätten des Kunden unter dessen Weisung, Aufsicht und Leistungskontrolle tätig werden, haftet die CAD-Agentur Lehmann gem. den gesetzlichen Bestimmungen für die durch den Mitarbeiter entstandenen Schäden, an den im Besitz des Kunden befindlichen Gegeständen.


3) Zwischen dem Auftraggeber und der CAD-Agentur Lehmann besteht ein Dienstvertragliches Verhältnis. Ist von einem der Parteien ein anderes Vertragsverhältnis, z.B. ein Werksvertrag gewünscht ist zu diesem Zweck ein an die HOAI anlehnender Vertrag schriftlich zu erstellen.


4) Die Stunden-Verrechnungssätze verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Bei Änderungen der Bezüge der Mitarbeiter erhöhen sich die Verrechnungssätze der CAD-Agentur Lehmann entsprechend.

Der Kunde ist verpflichtet, einmal wöchentlich den Arbeitsnachweis zu prüfen und abzuzeichnen, den der Mitarbeiter der CAD-Agentur Lehmann ihm vorlegt. Andernfalls gilt der vom Mitarbeiter vorgelegte Arbeitsnachweis als vom Kunden genehmigt.
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Abgabe von Stundennachweisen der Mitarbeiter monatlich.
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Die Mitarbeiter sind nicht befugt, Zahlungen entgegen zu nehmen.


5) Die Preise beinhalten sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten. Grundlage für die Rechnungsstellung sind die vom Kunden unterzeichneten Stundennachweise. Es gilt die Wochenarbeitszeit der CAD-Agentur Lehmann.


6) Falls einzelne Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden als dann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.


7) Gerichtsstand ist Langenfeld.